Waffenrechtliche Untersuchung und Begutachtung

Der Umgang mit Schusswaffen verlangt eine besondere Verantwortung.
Deshalb erfordern bestimmte Ausgangslagen eine fachpsychologische waffenrechtliche Untersuchung.
Das pbz bietet zeitnah entsprechende Untersuchungen an und verfügt über jahrelange Erfahrung.
Unsere Gutachten werden bundesweit amtlich anerkannt.

Gutachten bei Zweifel an der persönlichen Eignung nach Waffensetz §6 Absatz 2

Die zuständigen Waffenbehörden haben seit dem 1.4.2003 die Pflicht, bei Vorliegen von bestimmten Tatsachen nach §6 Absatz 2 an Ihrer Zuverlässigkeit zu zweifeln und von Ihnen

ein Zeugnis über Ihre geistige und körperliche Eignung im Umgang mit Waffen und Munition zu fordern.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Zweifel gegenüber der Waffenbehörde auszuräumen, indem Sie ein Gutachten vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Ihnen zu Last gelegten Vorkommnisse Ausnahmen darstellen und es an Ihrer generellen Zuverlässigkeit keine Zweifel gibt.

Wann wird ein waffenrechtliches Gutachten verlangt?

Ein Gutachten wird verlangt, zum Beispiel bei:

  • Verstoß gegen die sachgerechte Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Antragsstellern unter 25 Jahren
  • Psychischen Erkrankungen
  • Alkohol- und Drogenauffälligkeiten
  • Strafverfahren
  • Häuslicher Gewalt
  • Suizidandrohungen oder Zwangseinweisungen
  • Neurologischen Erkrankungen
  • Eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit

Inhalt der Begutachtung

  • Aktenprüfung: Überprüfung von relevanten Unterlagen und Informationen
  • Anamnesegespräch: Gutachtergespräch zur Einschätzung der Persönlichkeit und des Umgangs mit Waffen und Munition
  • Psychodiagnostik: Persönlichkeits-, Reaktions-, Leistungs- und klinische Tests, je nach Fragestellung der Behörde

Kontaktaufnahme telefonisch (02371-27339)
oder per Mail (pbz@pbz.de)